Die Infos, die wir hier auf unserer Homepage mit dir teilen, haben den Zweck, dir einen einfachen und transparenten Überblick über Urheber- und Werknutzungsrechte, Musik betreffend, zu verschaffen. Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft, wir sind keine Anwälte, noch wurden die Inhalte von Juristen erstellt. Wir teilen mit dir nur unseren Erfahrungsschatz, sowie Informationen, die zum Beispiel vom Music Information Center Austria – mica oder anderen Plattformen zur Verfügung gestellt werden.

Fragen zur Lizenzierung von Musik?

Thema Gendersprache: “Es liegt uns sehr am Herzen, dass du das unbedingt weißt!” Wir verwenden bei Bezeichnungen Personen betreffend und personenbezogenen Nomen das generische Maskulinum. Dies dient allein dem Zweck der besseren und einfacheren Lesbarkeit des Textes. Im Sinne der Gleichbehandlung sind die verwendeten Begriffe jedoch grundsätzlich für alle Geschlechter gültig. Die verwendete Sprachform dient rein redaktionellen Gründen und stellt keinerlei Wertung dar.

Was ist eigentlich ...?

Warum brauch ich das ... ?

Was passiert wenn ...?

Inhaltsverzeichnis

Urheberrecht

Ein Begriff der einem immer wieder unterkommt, in Verbindung mit Musik, Literatur, Kunst, Bildern und Videos.

Laut Gesetz handelt es sich um Werke im Sinne von eigentümlichen geistigen Schöpfungen, die als Ganzes und auch Teile davon, urheberrechtlichen Schutz genießen.

Doch was bedeutet der Begriff Urheberrecht eigentlich im Detail? Was für ein Recht ist das?

Es besagt, dass der Urheber das alleinige Recht hat, das geschaffene Werk für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu zählt auch die Vervielfältigung, dies wäre zum Beispiel schon eine lokale Abspeicherung von Kopien. Der Urheber bestimmt auch, ob das Werk aufgeführt, verbreitet, gesendet, verliehen oder bearbeitet werden darf.

Eine ganze Menge an Rechten, die hier geschützt werden. Das ist auch gut so, denn jedes Werk hat seinen Wert.

Detaillierte Infos zum UrhG findet man unter: oesterreich.gv.at>Was ist das Urheberrecht?

Lizenzen für Musik

Nun kommen die Lizenzen ins Spiel. Sie sind sozusagen die Genehmigung die man erhält, um zum Beispiel so ein Werk nutzen zu dürfen. Und Lizenz ist nicht gleich Lizenz. Es ist also nicht automatisch eine Universalerlaubnis, die zu allem berechtigt. 

Die Art der Verwendung, die Dauer, die Beteiligten, die Örtlichkeit und noch vieles mehr wird in einer solchen Lizenz vereinbart. Dies sind im Wesentlichen auch die Kriterien nach denen sich auch der Wert, das Honorar, oder die Gebühr richtet.

Wie ein Ticket, das ich für die Öffis brauche. Es gibt Kurzfahrscheine, ein Tagesticket, Wochenkarte, Monatskarte oder Jahreskarte. Und selbst mit dem Besitz eines Ticket muss man sich an die Richtlinien der Wiener Linien halten. Auch gelten die Tickets nur in Wien. Für eine neue Verkehrsregion, oder die ÖBB brauche ich ein ganz anderes Ticket. Will man einen Zug oder einen Bus sogar selbst fahren, benötigt man nochmals eine ganz andere Art von Lizenz. Bei allem hat man Rechte und auch Pflichten, Lizenzgeber, wie auch Lizenznehmer. So kann man sich das ungefähr mit Lizenzen für eine Werkenutzung vorstellen.

Die Vergabe einer Lizenz und das damit verbundene Honorar ist also von sehr vielen Kriterien abhängig. Was aber auch seine Vorteile hat, denn wenn ich die Lizenz zum Beispiel nur für ein Instagram Reel benötige, ist das etwas ganz anderes, als eine Lizenz für eine Theateraufführung. Man soll nur das bezahlen, was man auch braucht.

Und da wird es jetzt interessant, denn hier geht es jetzt gleich um das Thema Royalty-free.

Royalty-Free Musik

Juhuu, Yippie, ich habe eine Royalty-free Plattform gefunden.” ” Hier finde ich, was mein Herz begehrt, und die Versprechen auch noch, ich kann mit den Songs tun, was ich will.”

Tja, … So einfach ist es dann doch nicht. Ganz, ganz wichtig ist, dass du dir UNBEDINGT immer die AGB/ALB, FAQs oder Nutzungsbedingungen durchliest, das Kleingedruckte sozusagen. Hier wird nämlich oft erst klar, was das wirklich bedeutet. Meistens ist es so, dass du je nach Preis oder Abo Modell mehr oder weniger Möglichkeiten hast die Songs zu nutzen. Oft ist es nur erlaubt, eine Melodie im Hintergrund zu benutzen, zum Beispiel für einen Podcast. Eine Bedingung kann auch sein, dass du den Titel weder kürzen noch bearbeiten darfst. Je mehr Nutzungsmöglichkeiten benötigt werden, desto teurer kann es werden. Oft ist es auch nur Unternehmen im Big Business erlaubt, sogenannte Universal Lizenzen zu erhalten, was auch immer das heißt. Irgendwie ist alles ziemlich undurchsichtig. Außerdem, wer kein Big Business hat, hat auch keine Big Anwälte, die einem dann im Zweifelsfall raushauen. Also VORSICHT!

Royalty-free bedeutet auch nicht automatisch, dass es zu keinerlei Gebühren mehr kommen kann. Mit einer Einmalzahlung oder einem Abo bekommt man nur eine Masterlizenz oder das Synchronisationsrecht (Lizenz für Verbindung von Bild mit Ton), also die Genehmigung für die Nutzung einer Tonaufnahme, nicht aber für die Komposition, für die nach wie vor Urheberrechte bestehen. Diese Rechte liegen bei Komponisten und Verlegern und hier macht es keinen Unterschied, ob deren Rechte von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden oder nicht. Urheberrecht bleibt Urheberrecht. Das sind also rechtlich gesehen 2 völlig unterschiedliche Dinge. Tatsächlich befindet sich nebenbei im Portfolio der Royalty-free Libraries durchaus auch Musik von Verwertungsgesellschaft vertretenen Künstlern. 

Man hört so oft den Begriff gemafrei, weil das ja so viel besser ist und man unnötige Gebühren sparen kann, alles ganz unkompliziert und easy. Es wird angenommen, dass man nur Royalty-free Music beliebig oft in Inhalten verwenden kann, ohne bei jeder Nutzung erneut Lizenzgebühren an Künstler oder Rechteinhaber zahlen zu müssen. Was aber so nicht stimmt. Vor allem weil gemafrei im Grunde auch nicht das Gleiche wie Royalty-free ist. Außerdem gibt es durchaus Möglichkeiten und Vereinbarungen mit Künstlern und Rechteinhabern, auch wenn diese von einer Verwertungsgesellschaft vertreten werden, die so getroffen werden können, dass eine Lizenz auch nicht jedes Mal aufs Neue bezahlt werden muss. By the way, wenn das Abo ausläuft, sind die Rechte auch futsch, also muss man auch hier erneut bezahlen.

Dann gibt es noch die Sache mit der GEMA-Vermutung. Die GEMA vertritt sozusagen das komplette musikalische Repertoire, weltweit durch die Gegenseitigkeitsvereinbarungen mit den Schwestergesellschaften wie eben AKM, SUISA, BMI, ASCAP etc. Die Beweispflicht, dass du tatsächlich gemafreie Musik nutzt, liegt also bei dir.

Genauso wenig bedeutet Royalty-free, dass man mit dem erworbenen Song automatisch das Recht zur öffentlichen Aufführung hat, hier muss man nämlich möglicherweise dennoch Gebühren zahlen, wenn man seinen Content z.B. auf einer digitalen Plattform veröffentlicht. Somit sind sogenannte Public Performance Rights, gemeint ist eben die öffentliche Zugänglichmachung oder das Aufführungsrecht, Senderecht und Vervielfältigungsrecht, mit Royalty-free nicht abgedeckt.

Hier kommt wieder das Urheberrecht, welches dem Komponisten zufällt, zum Tragen, egal ob Royalty-free oder nicht. Das eine hat mit dem anderen also nichts zu tun. Um wieder auf den Vergleich mit den Öffis zurückzukommen, Fahrschein ist nicht gleich Fahrschein und schon gar kein Führerschein.

Was viele vielleicht auch nicht wissen, man muss für nicht gemafreie Musik nicht immer Gebühren zahlen. Verwertungsgesellschaften wie AKM, GEMA oder SUISA leisten hier eine absolut großartige und wertvolle Arbeit. Sie haben mit diversen Social Media Plattformen direkte Vereinbarungen getroffen. Heißt, die Plattformen zahlen an die Verwertungsgesellschaften die Gebühren und diese werden dann an die Künstler weitergeleitet. Bedeutet also, dass es durchaus möglich ist, mit einem AKM, GEMA oder SUISA vertretenen Künstler sozusagen eine Art Royalty-free Lizenz für die Nutzung auf Social Media Plattformen zu vereinbaren, weil diese Gebühren ja von den Plattformen an die Verwertungsgesellschaften gezahlt werden. Man zahlt dann eine Lizenz für die kommerzielle Nutzung an den Künstler, muss aber keine extra Gebühren an die Verwertungsgesellschaften für die Veröffentlichung auf Meta, TikTok oder YouTube zahlen, weil dies ja quasi intern vereinbart ist.

Das ist genau diese interessante Sache mit den Lizenzen, die ich vorhin angesprochen habe. Es kommt immer auf die benötigte Verwendung oder Nutzung an. Eine Nutzung auf der eigenen Website, in Radio oder TV sieht zum Beispiel wieder anders aus, die wird direkt mit einer Verwertungsgesellschaft vereinbart.

Im Prinzip handelt es sich bei Royalty-free und GEMA oder AKM um zwei sehr ähnliche Geschäftsmodelle, nur dass die Rechte der Künstler bei den Verwertungsgesellschaften tatsächlich einen hohen Stellenwert genießen und wirklich fair entlohnt werden. Wie bei vielen Themen heutzutage geht es um das sogenannte CONSCIOUSNESS.

Dein absoluter Vorteil hier bei uns, bei KellsProject ist, dass du, wenn du eine Lizenz erwirbst, bei uns völlig sicher sein kannst, keine bösen Überraschungen zu erleben, weil du wirklich vollständig über alles informiert wirst. Wir schreiben das Kleingedruckte GANZ GROß!

PS: Einen großartigen Artikel zu genau diesem Thema, welches für echte Verwirrung sorgen kann, findest du bei Julian Angel – https://www.musicbizmadness.de/royalty-free-vs-gema-frei/

Abmahnungen

Jetzt kommen wir zu der Sache, wo man die BIG Anwälte braucht, die man aber leider meistens nicht zur Verfügung hat, weil man selbst nicht ganz so BIG ist. In letzter Zeit hat man viel von sogenannten Abmahnungen in Verbindung mit kommerziellen Inhalten auf Social Media gehört. Das hat viele in Panik und Schrecken versetzt, denn es wurden nicht nur die teuer bezahlten Werbungen gesperrt und gelöscht, auch ganze Accounts wurden mitunter gesperrt und der absolute Supergau waren Abmahnungen von gut und gerne € 25.000. Für Einzel- oder Kleinunternehmer kann das den Ruin bedeuten.

Wieder war das Kleingedruckte schuld und der Glaube, wenn es hier zur Verfügung gestellt wird, kann ich es auch einfach nutzen. Doch Urheberrechtsverletzungen werden immer wieder überprüft. Wird schon nicht auffallen, gibt es hier nicht. Ist natürlich auch gut so und möchte keiner.

Es gibt auch keine Ausnahmen aufgrund der Bagatellgrenze oder sogenannten 15-Sekunden-Regel, diese sagt absolut nichts über die Rechtmäßigkeit der Verwendung von Musikstücken aus.

Meta stellt dennoch Sounds zur Verfügung, die kommerziell genutzt werden dürfen, aber auch hier ACHTUNG! Diese dürfen wirklich auch nur auf Meta genutzt werden. Alle anderen Plattformen sind davon ausgenommen. Da muss man sich dann kompliziert nach anderen Sounds umsehen. Doch für eine aussagekräftige Werbung, ist es essentiell, dass der Sound der richtige ist und vor allem derselbe bleibt, damit die Message auch ankommt und berührt, mit allen dazugehörigen Emotionen. Oder kannst du dir vorstellen, dass z.B. Coca Cola für ein und denselben Werbespot 4 oder 5 verschiedene Songs verwendet? Unvorstellbar! Ich sage nur Melanie Thornton, was für eine großartige Künstlerin sie war.

Also richtig investiert, ist halb gewonnen. Das ist besser als doppelt oder dreifach verloren.

Einen Artikel zu dem Thema findest du auf wko.at/e-commerce. Den legen wir dir sehr ans Herz.

Infos – Lizenzvertrag Tonaufnahme

Lizenzvertrag für die kommerzielle Nutzung einer Tonaufnahme – was beinhaltet dieser, welche Rechte erhalte ich, welche Pflichten habe ich? Kurz erklärt!

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